Wenn Sie einen geliebten Menschen verloren haben und eine Kopie ihres spanischen Testaments suchen, wird im Folgenden der Prozess beschrieben, welche Schritte zu befolgen sind, um dieses zu erhalten.
Um eine Kopie des letzten spanischen Testaments zu erhalten, benötigen wir als erstes eine unterzeichnete Vollmacht, die von einer interestierten Partei oder einem Familienmitglied sein kann. Diese Vollmacht kann in Spanien unterzeichnet werden oder in Ihrem Heimatland.
Zusätzlich benötigen wir die Sterbeurkunde. Wenn Ihre Angehörigen in Spanien verstorben sind, reicht die internationale Sterbeurkunde aus, die hier ausgestellt wird.
Wenn der Todesfall in Ihrem Heimatland vorgefallen ist, dann benötigen wir den Original-Todesschein mit der Haager Apostillle. Dies kann direkt bei dem Notar organisiert werden, bei dem Sie die Vollmacht unterschreiben.
Mit der Vollmacht und Original-Sterbeurkunde beantragen wir beim Zivilregister in Malaga das so genannte Zertifikat des letzten Willens (“certificado de ultimas voluntades”). Dieses Zertifikat wird bestätigen, ob der verstorbene Angehörige ein Testament in Spanien unterzeichent hat und, wenn ja, vor welchem Notar.
Mit dem Zertifikat des letzten Willens , der Sterbeurkunde und der Vollmacht, würden wir dann den Notar kontaktieren und eine Kopie des letzten spanischen Testaments beantragen. Auch wenn es einfacher erscheint, den Notar direkt zu kontaktieren, wenn Sie die Information dazu haben wer derjenige ist, der das letzte Testament hat, wird dieses nur dann freigeben, wenn das Zertifikat des Letzten Willens vorgelegt wird .
Für weitere Informationen darüber, wie man ein spanisches Testament erhält oder wenn Sie mit uns über den Todesfall eines Verwandten sprechen möchten, kontaktieren Sie bitte das Team von My Lawyer in Spanien für ein vertrauliches Gespräch.
Serie – Testamente: Einen spanisches Testament ausfindig machen
Wenn Sie einen geliebten Menschen verloren haben und eine Kopie ihres spanischen Testaments suchen, wird im Folgenden der Prozess beschrieben, welche Schritte zu befolgen sind, um dieses zu erhalten.
Um eine Kopie des letzten spanischen Testaments zu erhalten, benötigen wir als erstes eine unterzeichnete Vollmacht, die von einer interestierten Partei oder einem Familienmitglied sein kann. Diese Vollmacht kann in Spanien unterzeichnet werden oder in Ihrem Heimatland.
Zusätzlich benötigen wir die Sterbeurkunde. Wenn Ihre Angehörigen in Spanien verstorben sind, reicht die internationale Sterbeurkunde aus, die hier ausgestellt wird.
Wenn der Todesfall in Ihrem Heimatland vorgefallen ist, dann benötigen wir den Original-Todesschein mit der Haager Apostillle. Dies kann direkt bei dem Notar organisiert werden, bei dem Sie die Vollmacht unterschreiben.
Mit der Vollmacht und Original-Sterbeurkunde beantragen wir beim Zivilregister in Malaga das so genannte Zertifikat des letzten Willens (“certificado de ultimas voluntades”). Dieses Zertifikat wird bestätigen, ob der verstorbene Angehörige ein Testament in Spanien unterzeichent hat und, wenn ja, vor welchem Notar.
Mit dem Zertifikat des letzten Willens , der Sterbeurkunde und der Vollmacht, würden wir dann den Notar kontaktieren und eine Kopie des letzten spanischen Testaments beantragen. Auch wenn es einfacher erscheint, den Notar direkt zu kontaktieren, wenn Sie die Information dazu haben wer derjenige ist, der das letzte Testament hat, wird dieses nur dann freigeben, wenn das Zertifikat des Letzten Willens vorgelegt wird .
Für weitere Informationen darüber, wie man ein spanisches Testament erhält oder wenn Sie mit uns über den Todesfall eines Verwandten sprechen möchten, kontaktieren Sie bitte das Team von My Lawyer in Spanien für ein vertrauliches Gespräch.